Begleitheft
Erstellt am 2008/09/01, zuletzt geändert am 2008/09/02
Hier finden sich Beiträge zum Begleitheft.
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Tipp: Software zum Speichern ausgefüllter PDF-Zertifikate
- Mit dem Adobe Reader lassen sich die PDF-Zertifikate zwar ausfüllen und ausdrucken, die ausgefüllten Formulare aber nicht speichern. Ohne Zusatzsoftware müssen deshalb Standardangaben immer wieder neu eingegeben werden.
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Ab Januar nur noch offizielle Begleithefte gültig!
- Das Koordinationsbüro erinnert daran, dass nach Ablauf der fast anderthalbjährigen Übergangsfrist am 1. Januar 2002 nur noch Abschlüsse mit dem deutschen oder internationalen Begleitheft oder dem „Record Book“ eines anderen nationalen Programms gültig sind.
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„Begleitheft II“: Eckdaten
- Innerhalb des Medienpakets soll auch ein neues Begleitheft im Format DIN A 5 quer entwickelt werden, das nach dem Vorbild des Qualipasses deutsch und englisch beschriftet ist und ein zweigeteiltes Feld für das Gutachten besitzt.
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Begleithefte jetzt nummeriert
- Wie auch der spezielle Qualipass zum Jugendabzeichen Baden-Württemberg hat auch jedes „normale“ Begleitheft ab sofort eine Nummer, die es eindeutig dem Programmanbieter zuordnet und u.a. auch beim Bezug von Abzeichen und Urkunden abgefragt wird.
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Pilotprojekt zur Nutzung des Teilnehmer-Logbuchs als Begleitheft
- Den Qualipass zum Jugendabzeichen Baden-Württemberg kann man immer schon als Begleitheft benutzen. Da sich immer mehr Programmanbieter diese Möglichkeit auch für das Teilnehmer-Logbuch wünschen, wurde jetzt ein entsprechendes Pilotprojekt ins Leben gerufen und das Sortiment des AwardShop entsprechend erweitert.
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Begleitheft jetzt in Mappenform
- Programmanbieter haben damit die Wahl zwischen insgesamt drei Begleitheftversionen: dem im Jahr 2000 eingeführten „klassischen“ deutschen Begleitheft, dem Qualipass zum Jugendabzeichen Baden-Württemberg (seit 2006) und der neuen Begleitheftmappe.
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Begleitheftblätter nun in Version 4
- Der Umfang der Blattsammlung hat sich durch den Wegfall der Zertifikate auf 80 Seiten um 20 Prozent verringert. Alle Blätter sind an die seit dem 1. Januar vorgeschriebene Verwendung der Online-Verwaltung angepasst.



