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Schlusstermin für den Jahresbericht 2010 ist wieder der 15. Januar

von der NETZWERK-Redaktion

Textnummer: 702600

Erstellt am 2010/11/12, zuletzt geändert am 2010/12/07

Die Lizenzbedingungen und der Bezug von Begleitheften, Abzeichen und Urkunden verlangen die fristgerechte und vollständige Vorlage des Jahresberichts beim Koordinationsbüro. Schlusstermin für das Jahr 2010 ist der 15. Januar 2011.

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Die Lizenzbedingungen und der Bezug von Begleitheften, Abzeichen und Urkunden verlangen die fristgerechte und vollständige Vorlage des Jahresberichts beim Koordinationsbüro. Schlusstermin für das Jahr 2010 ist der 15. Januar 2011.

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Zu den Lizenzbedingungen gehört die fristgerechte und vollständige Vorlage des Jahresberichts beim Koordinationsbüro. Schlusstermin für das Jahr 2010 ist der 15. Januar 2011. Eine ausführliche Anleitung enthält die Leitermappe (19. Korrekturausgabe: S. 157)*).

Bei Programmanbietern mit Sammellizenz gehören zum Jahresbericht immer auch die Einzelberichte der Anbieterstellen. Deren Programmleiter müssen ihre Berichte deshalb rechtzeitig vorher, d.h. auf jeden Fall noch in diesem Jahr, an den Programmkoordinator schicken.

Die Formblätter für den Jahresbericht sind Teil der Formularsammlung (www.jugendprogramm.de/formularsammlung). Man findet die benötigten Einzelblätter, indem man nach dem Herunterladen den Formular-Assistenten unter „Anlass“ einfach nach „Jahresbericht“ filtert.

Programmanbieter, die sich für das mit 2500 Euro dotierte Gold-Sonderprogramm 2011 bewerben wollen, müssen dies spätestens mit dem Jahresbericht 2010 tun. Weitere Informationen finden sich unter www.jugendprogramm.de/sonderprogramm.

Ohne Jahresbericht können Programmanbieter und Anbieterstellen auch keine Begleithefte, Abzeichen und Urkunden beziehen. Wird drei Jahre in Folge kein Jahresbericht vorgelegt, endet die Lizenz automatisch.

 

*) www.jugendprogramm.de/leitermappe