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Editorial zum E-Info 142: Den Gutachterpool mitfüllen!

von Klaus Vogel

Textnummer: 646802

Erstellt am 2008/06/01, zuletzt geändert am 2008/09/02

Nur wer selbst zum Gutachterpool beiträgt, kann damit rechnen, im Bedarfsfall selbst auf diesen zurückgreifen zu können. Für die Personalentwicklung bedeutet dies, Helfer so breit und so schnell wie möglich zu Programm-, Expeditions- und Leitungslehrgang zu schicken.

Nur wer selbst zum Gutachterpool beiträgt, kann damit rechnen, im Bedarfsfall selbst auf diesen zurückgreifen zu können. Für die Personalentwicklung bedeutet dies, Helfer so breit und so schnell wie möglich zu Programm-, Expeditions- und Leitungslehrgang zu schicken.

Goldexpeditionen dürfen nur von „externen“ Gutachtern in Wildnisgebieten begutachtet werden. Programmanbieter mit Sammellizenzen können bei Abschlussunternehmungen einer Anbieterstelle auf Gutachter einer anderen zurückgreifen, die die Expeditionsgruppe nicht kennen, Programmanbieter mit Einzellizenz sind auf die Kooperation mit anderen Programmanbietern angewiesen. In jedem Fall gilt: nur wer selbst zum Gutachterpool beiträgt, kann damit rechnen, im Bedarfsfall selbst auf diesen zurückgreifen zu können. Für die Personalentwicklung bedeutet dies, Helfer so breit und so schnell wie möglich zu Programm-, Expeditions- und Leitungslehrgang zu schicken – der anschließende Gutachterlehrgang ist dann keine große Sache mehr. Zusätzliche Kosten entstehen nicht, da die Anerkennungslehrgänge für Gutachter in Wildnisgebieten wie alle Multiplikatorenlehrgänge kostenlos sind und diese Multiplikatorensparte als einzige sogar bei der praktischen Arbeit in ihrem Wildnisgebiet vom Trägerverein finanziell unterstützt wird. Der deutsche Programmherausgeber ist auch gerne beim Austausch von Gutachtern zwischen unterschiedlichen Programmanbietern behilflich – den Pool füllen können aber nur die Programmanbieter selbst!