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Beitrag: Hinweise für Programmanbieter

Das Internationale Jugendprogramm e.V.

Textnummer: 274004

Erstellt am 2006/01/25, zuletzt geändert am 2008/09/02

Die fristgemäße Entrichtung der vorgeschriebenen Beiträge durch die Programmanbieter gehört zu den weltweiten Lizenzbedingungen. Rechungsstellung und Zahlungsüberwachung erfolgt durch das Koordinationsbüro.

Die fristgemäße Entrichtung der vorgeschriebenen Beiträge durch die Programmanbieter gehört zu den weltweiten Lizenzbedingungen. Rechungsstellung und Zahlungsüberwachung erfolgt durch das Koordinationsbüro.

Die fristgemäße Entrichtung der Beiträge an den Programmherausgeber gehört zu den weltweiten Lizenzbedingungen. Mit Fördermitteln und Sponsorengeldern gehören diese Einnahmen zu den wichtigsten finanziellen Säulen für deren Arbeit.

In der Lizenzordnung (Nr. 11) heißt es hierzu:

1. Der Startbeitrag beträgt für Einzelanbieter und für Anbieterstellen von Sammelanbietern je 25,00 Euro.

2. Für den Jahresbeitrag gilt:

  • die Mindesthöhe beträgt 75,00 Euro;

  • Einzelanbieter zahlen jährlich 75,00 Euro;

  • Sammelanbieter zahlen einen Grundbetrag von 50,00 Euro und weitere 25,00 Euro für jede Stelle.

3. Der Beitrag ist grundsätzlich bis spätestens 1. April des Jahres für das laufende Geschäftsjahr einzuzahlen. Neue Programmanbieter entrichten ihn mit dem Lizenzantrag.

Mit dem Startbeitrag ist der Grundbeitrag für einen Teilnehmer beim Programmlehrgang abgegolten. Der Lehrgangsbesuch muss innerhalb eines Jahres nach dem Lizenz- oder Registrierungsantrag erfolgt sein.

Eine Einzugsermächtigung vermindert den Verwaltungsaufwand bei Programmanbieter und Koordinationsbüro. Sie kann jederzeit widerrufen werden und erlischt mit Beendigung der Lizenz automatisch. Für die Einzugsermächtigung gibt es drei Formulare

  • ein entsprechender Abschnitt am Ende der Rechnung.

  • ein Word-Formular, das am PC bearbeitet und per E-Mail an das Koordinationsbüro zurück geschickt werden kann (Sammlung „PC-Formulare“ in der Bibliothek),

  • eine PDF-Datei zum Ausdrucken (Bereich „Formulare“ in der Bibliothek).

Programmanbieter ohne Einzugsermächtigung überweisen die Lizenzgebühr nach Erhalt der Jahresrechnung. Zahlungsziel ist der 30. April des laufenden Jahres.