Kosten für die Bereitstellung von Gutachtern in Wildnisgebieten (Entwurf)
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 645503
Erstellt am 2008/05/11, zuletzt geändert am 2008/09/02
Die Kostenregelung für die Bereitstellung von Gutachtern in Wildnisgebieten durch den Trägerverein (vgl. u.a. Hinweise zur Anmeldung von Expeditionen in Wildnisgebieten) wird in die Beitragsordnung aufgenommen und diese um einen entsprechend überschriebenen Absatz ergänzt.
Die Kostenregelung für die Bereitstellung von Gutachtern in Wildnisgebieten durch den Trägerverein (vgl. u.a. Hinweise zur Anmeldung von Expeditionen in Wildnisgebieten) wird in die Beitragsordnung aufgenommen und diese um einen entsprechend überschriebenen Absatz ergänzt.
Die Kostenregelung für die Bereitstellung von Gutachtern in Wildnisgebieten durch den Trägerverein (vgl. u.a. Hinweise zur Anmeldung von Expeditionen in Wildnisgebieten) wird in die Beitragsordnung aufgenommen und diese um einen entsprechend überschriebenen Absatz ergänzt:
Gutachter in Wildnisgebieten
Programmanbietern, die mindestens zwei ausgebildete und anerkannte Gutachter in Wildnisgebieten besitzen, entstehen für die Bereitstellung eines Gutachters durch den Trägerverein zu Abschlussunternehmungen auf der Goldstufe im Inland keine Kosten.
Ansonsten werden dem Programmanbieter die tatsächlichen Reisekosten in Rechnung gestellt.
Vorstand – Programmrat – Mitgliederversammlung



