Öffentliche Stellen sollen auf sozialen Netzwerken keine Profilseiten oder Fanpages einrichten
Pressemitteilung zur 82. Datenschutzkonferenz (Auszug)
Textnummer: 727300
Erstellt am 2011/09/30, zuletzt geändert am 2011/09/30
In der Pressemitteilung zum Abschluss der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder werden öffentliche Stellen wie Behörden und Krankenkassen aufgefordert, soziale Netzwerke wie Facebook zurückhaltend zu nutzen.
Pressemitteilung zur 82. Datenschutzkonferenz (Auszug)
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In der Pressemitteilung zum Abschluss der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder werden öffentliche Stellen wie Behörden und Krankenkassen aufgefordert, soziale Netzwerke wie Facebook zurückhaltend zu nutzen.
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München, 29.09.2011 – Anlässlich der aktuellen Diskussionen um den Datenschutz bei sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook, hat die Konferenz klargestellt, dass sich die Anbieter solcher Plattformen, die auf den europäischen Markt zielen, auch dann an europäische Datenschutzstandards halten müssen, wenn sie ihren Sitz außerhalb Europas haben. Nach Auffassung der Konferenz steht die direkte Einbindung von Social-Plugins auf Webseiten ohne hinreichende Information der Internetnutzenden nicht in Einklang mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards.
Die Konferenz fordert daher alle öffentlichen Stellen, denen eine besondere Vorbildfunktion im Datenschutz zukommt, auf, von der Nutzung von Social-Plugins abzusehen, die den geltenden Standards nicht genügen. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich auf den Seiten öffentlicher Stellen informieren wollen, mit ihren Daten dafür bezahlen. Die öffentlichen Stellen sollten zudem auf solchen Plattformen keine Profilseiten oder Fanpages einrichten.



