Grund- und Leitungslehrgänge 2012: Lokale Wünsche bis 1. September 2011 melden!
von der NETZWERK-Redaktion
Textnummer: 719300
Erstellt am 2011/07/02, zuletzt geändert am 2011/08/01
Programmanbieter, die im Jahr 2012 einen Grund- oder Leitungslehrgang ausrichten wollen, müssen dies mit Terminangabe bis spätestens zum 1. September 2011 beim Koordinationsbüro melden. Wie angekündigt ist Voraussetzung erstmals die Beteiligung mit einem eigenen zertifizierten Trainer.
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Programmanbieter, die im Jahr 2012 einen Grund- oder Leitungslehrgang ausrichten wollen, müssen dies mit Terminangabe bis spätestens zum 1. September 2011 beim Koordinationsbüro melden. Wie angekündigt ist Voraussetzung erstmals die Beteiligung mit einem eigenen zertifizierten Trainer.
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Wenn möglich, sollen auch 2012 wieder einzelne Grund- und Leitungslehrgänge als Wochenendkurse außerhalb der Alten Bahnmeisterei durchgeführt werden. Programmanbieter müssen ihren Wunsch auf die Ausrichtung eines solchen „externen“ Kurses bis spätestens zum 1. September 2011 beim Koordinationsbüro melden. Anfragen, bei denen die beiden Lehrgänge parallel stattfinden, haben Priorität.
Bewerbungsvoraussetzung ist (NETZWERK berichtete), dass sich der Programmanbieter mit einem eigenen zertifizierten Trainer im Lehrteam beteiligt. Dies ist 2012 noch in der Form möglich, dass dieser Co-Trainer den Kurs als Teil der Trainerausbildung nutzt. Ebenfalls ab 2012 ist die Verwaltungsgebühr auch bei externen Lehrgängen direkt beim Trägerverein zu entrichten (vgl. Beitragsordnung).
Die Anfrage erfolgt mit dem Formblatt f26. Dabei sind zwei alternative Terminvorschläge zu machen, die im Online-Kalender nicht bereits durch andere Maßnahmen belegt sind; der vorhandene Eigenbedarf ist mit mindestens sechs Voranmeldungen (beim Grundlehrgang müssen mindestens vier davon Erwachsene sein) nachzuweisen. Ausführliche Informationen zur Ausrichtung von Lehrgängen gibt es in der Leitermappe.



