Nur noch Lehrgangsteilnehmer aus Baden-Württemberg in der Alten Bahnmeisterei beitragsfrei
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 710101
Erstellt am 2011/02/14, zuletzt geändert am 2011/02/15
Baden-Württemberg bezuschusst den Trägerverein aus Mitteln des Landesjugendplans ausschließlich für die Teilnahme von Personen aus dem Land an Lehrgängen und Seminaren. Um eine Fremdfinanzierung auszuschließen, müssen die Kosten der Lehrgangsteilnehmer aus anderen Bundesländern an diese weitergegeben werden.
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Baden-Württemberg bezuschusst den Trägerverein aus Mitteln des Landesjugendplans ausschließlich für die Teilnahme von Personen aus dem Land an Lehrgängen und Seminaren. Um eine Fremdfinanzierung auszuschließen, müssen die Kosten der Lehrgangsteilnehmer aus anderen Bundesländern an diese weitergegeben werden.
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Das Land Baden-Württemberg bezuschusst den Trägerverein aus Mitteln des Landesjugendplans ausschließlich für die Teilnahme von Personen aus Baden-Württemberg an Lehrgängen und Seminaren, die im Land stattfinden. Aus diesen Mitteln werden u.a. der Unterhalt der Alten Bahnmeisterei, die Herstellung der Lehrgangsunterlagen und die Reisekosten der Trainer mitfinanziert.
Um eine Fremdfinanzierung auszuschließen, muss der Trägerverein ab März 2011 die verbleibenden Kosten der Lehrgangsteilnehmer aus anderen Bundesländern bzw. aus dem Ausland an diese weitergeben. Diese entsprechen den 25 Euro pro Person, die gemäß Beitragsordnung bei externen Kursen verlangt werden, bei denen der Trägerverein die Lehrgangsmaterialien bereitstellt.
Für externe Kurse außerhalb Baden-Württembergs bleibt die Beitragsordnung unverändert: werden die Unterlagen vor Ort kopiert, fallen nur die Reisekosten der Trainer an, ansonsten die genannten 25 Euro pro Teilnehmer. Die Beitragsordnung findet sich hier: www.jugendprogramm.de/go/6082; sie wird bei der bevorstehenden Mitgliederversammlung an die Neuregelung angepasst werden.



