Leitungslehrgang ist für Programmanbieter wieder Pflicht
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 577802
Erstellt am 2006/04/09, zuletzt geändert am 2008/09/02
Programmanbieter haben Aufgaben, die weit über die von Anbieterstellen hinausgehen. Aus diesem Grund wird für diese Zielgruppe der Leitungslehrgang wieder als zweiter Pflichtkurs eingeführt.
Programmanbieter haben Aufgaben, die weit über die von Anbieterstellen hinausgehen. Aus diesem Grund wird für diese Zielgruppe der Leitungslehrgang wieder als zweiter Pflichtkurs eingeführt.
Während für die Qualifikation des Leitungsteams von Anbieterstellen der Programmlehrgang ausreichend ist, gilt das nicht für die Programmanbieter, die eine ganze Reihe zusätzlicher Aufgaben erfüllen müssen. Der für diese Zielgruppe bereits 1995 konzipierte und 2000 eingeführte Leitungslehrgang*) (alt: „Aufbaulehrgang“) ist deshalb ab sofort wieder Pflicht. Gleichzeitig wird der Leitungslehrgang, wie auch Programm- und Expeditionslehrgang, auf zwei Tage (15 Zeitstunden) reduziert.
Die Übergangsfrist, innerhalb der Programmleiter und Stellvertreter zusätzlich zum Programmlehrgang den Leitungslehrgang nachweisen müssen, dauert bis zum 21.12.2007. Da bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin alle Programmlehrgänge als „binnendifferenzierte“ Kombikurse stattfinden, bestehen folgende Optionen:
Teilnahme an einem weiteren Programmlehrgang (Sonderaufgaben);
Teilnahme an einem dezidierten Leitungslehrgang (Planspiel).
*) Damals war der Lehrgang auch für Anbieterstellen Pflicht, für die bei der jetzigen Regelung alles beim Alten bleibt.



