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Nur Programmanbieter mit Gutachtern in Wildnisgebieten können Gold-Teilnehmer anmelden

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 693300

Erstellt am 2010/04/15, zuletzt geändert am 2010/04/15

Während der Leitungslehrgang mehr und mehr zum Standard wird, werden die Vorgaben für Programmanbieter mit Gold-Teilnehmern immer noch unzureichend erfüllt. Registrierungen von Gold-Teilnehmern werden deshalb nur noch von Anbietern mit Gutachtern in Wildnisgebieten akzeptiert.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

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Während der Leitungslehrgang mehr und mehr zum Standard wird, werden die Vorgaben für Programmanbieter mit Gold-Teilnehmern immer noch unzureichend erfüllt. Registrierungen von Gold-Teilnehmern werden deshalb nur noch von Anbietern mit Gutachtern in Wildnisgebieten akzeptiert.

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Während der Leitungslehrgang mehr und mehr zum Standard für die Leitungsteams wird, werden die zusätzlichen Vorgaben der Lehrgangsordnung für Programmanbieter mit Gold-Teilnehmern immer noch unzureichend erfüllt. Registrierungen von Gold-Teilnehmern werden deshalb nur noch von Anbieterstellen mit Gutachtern in Wildnisgebieten akzeptiert.

Personalunion ist hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Zwar können und sollen Gold-Gutachter in ihrer Funktion gerade auch Gruppen anderer Anbieter begutachten. Jeder Programmanbieter mit Gold-Teilnehmern benötigt aber gemäß Lehrgangsordnung zwei „eigene“, ausschließlich ihm zugeordnete Gutachter in Wildnisgebieten.

Möglichkeiten zur Qualifikation zum Gutachter in Wildnisgebieten sowie zu der nach drei Jahren erforderlichen Rezertifizierung werden vom Trägerverein jährlich mehrmals angeboten, zuletzt beim Gutachterlehrgang im Harz. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Leitungslehrgang.

Die Registrierung als Gold-Teilnehmer vor Beginn aller Aktivitäten auf dieser Stufe ist die Voraussetzung für den Erhalt von Abzeichen und Urkunde nach deren Abschluss.