Sie sind hier: Startseite Netzwerk Artikel Hilfe: Seminare Gutachter

Gutachterlehrgang: Einführung

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 624002

Erstellt am 2007/07/28, zuletzt geändert am 2008/09/02

Die Gutachter sind mindestens einem bestimmten Wildnisgebiet zugeordnet und werden vom Trägerverein mit ihrer Aufgabe offiziell betraut. Von ihnen wird erwartet, dass sie regelmäßig Expeditionen im Wildnisgebiet abnehmen und ihre Ortkenntnisse ständig auf dem Laufenden halten.

Die Gutachter sind mindestens einem bestimmten Wildnisgebiet zugeordnet und werden vom Trägerverein mit ihrer Aufgabe offiziell betraut. Von ihnen wird erwartet, dass sie regelmäßig Expeditionen im Wildnisgebiet abnehmen und ihre Ortkenntnisse ständig auf dem Laufenden halten.

Der Trägerverein bietet eine mit anderen Ländern abgestimmte Ausbildung für Gutachter in Wildnisgebieten an. Dadurch sollen das gemeinsame Grundverständnis der Programmgrundsätze, eine einheitliche Auslegung der Bedingungen des Programmteils Expeditionen und ein positiver und unterstützender Ansatz bei der Abnahme von Expeditionen gewährleistet werden.

Die Gutachter sind mindestens einem bestimmten Wildnisgebiet zugeordnet und werden vom Trägerverein mit ihrer Aufgabe offiziell betraut. Von ihnen wird erwartet, dass sie regelmäßig Expeditionen im Wildnisgebiet abnehmen und ihre Ortkenntnisse ständig auf dem Laufenden halten. Hinzu kommt ggf. von Zeit zu Zeit auch die Durchführung sogenannter „Örtlicher Vorkontrollen“ oder die Tätigkeit als Aufsichtsperson oder Ausbilder.

Gutachter können nur erfahrene Bergwanderer mit guten Ortskenntnissen in mindestens einem Wildnisgebiet werden. Bei der Ausbildung durch den Trägerverein geht es nur um Kompetenzen in Bezug auf Ziele, Bedingungen und Anforderungen des Programmteils Expeditionen und um die Zuordnung zu bestimmten Wildnisgebieten. Alles andere wird vorausgesetzt.

Die Altersuntergrenze beträgt 21 Jahre (im Idealfall sogar über 25 Jahre): nur sind die notwendige Bergerfahrung und Ortskenntnis sicherzustellen. Solange das Bergwandern aktiv betrieben wird, gibt es keine obere Altersgrenze. Eingeladen zur Ausbildung sind auch Goldabsolventen, die ihre Erfahrungen beim Bergwandern erweitert oder gar eine Ausbildung als Wanderleiter abgeschlossen haben.

Von den Teilnehmern wird als erwartet, dass sie mit einem Wildnisgebiet und dem Programm sowie den Bedingungen des Programmteils Expeditionen vertraut sind. Auf dieses „Selbststudium“ folgt die Teilnahme am Lehrgang und darauf aufbauend die Einführungszeit, während der unter Anleitung erfahrener Gutachter eine Reihe von Abnahmen im gewählten Wildnisgebiet durchzuführen sind.

Wenn alle vier Stufen erfolgreich abgeschlossen sind, erfolgt die Berufung zum Gutachter. Diese gilt für drei Jahre und wird bei regelmäßigem Einsatz immer wieder um diesen Zeitraum verlängert. Jeder Gutachter führt über seine Tätigkeit Buch.