„Freiwilligendienste aller Generationen“ bieten neue Möglichkeiten für Engagierte
Pressemittelung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Textnummer: 664400
Erstellt am 2008/12/29, zuletzt geändert am 2008/12/29
Ab 2009 können 16 weitere und damit insgesamt 46 Leuchtturmprojekte als Beispiele für herausragendes bürgerschaftliches Engagement mit jeweils 50.000 Euro im Jahr gefördert werden. Außerdem wird der Versicherungsschutz für Freiwillige gebündelt und ausgedehnt.
Pressemittelung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Ab 2009 können 16 weitere und damit insgesamt 46 Leuchtturmprojekte als Beispiele für herausragendes bürgerschaftliches Engagement mit jeweils 50.000 Euro im Jahr gefördert werden. Außerdem wird der Versicherungsschutz für Freiwillige gebündelt und ausgedehnt.
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BERLIN, 29.12.2008 – Wenige Tage vor dem Beginn der neuen „Freiwilligendienste aller Generationen“ am 1. Januar 2009 hat der Bundestag in seinen Haushaltsberatungen die Aufstockung des Etats um 750.000 Euro auf insgesamt 23,25 Millionen Euro beschlossen. Damit können ab 2009 16 weitere und damit insgesamt 46 Leuchtturmprojekte als Beispiele für herausragendes bürgerschaftliches Engagement mit jeweils 50.000 Euro im Jahr gefördert werden.
„Die Bewilligung zusätzlicher Mittel für die Freiwilligendienste aller Generationen zeigt den hohen Stellenwert, den die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem bürgerschaftlichen Engagement einräumen“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. Unter dem Motto „Engagement schlägt Brücken“ werden die 46 Leuchtturmprojekte von 2009 bis 2011 in Kooperation mit Ländern, Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden die Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements weiterentwickeln, um die neuen Freiwilligendienste aller Generationen bundesweit zu etablieren.
Weitere Bestandteile der Freiwilligendienste aller Generationen sind neben den Leuchtturmprojekten die mobilen Kompetenzteams, die bei der Organisation von Freiwilligenprojekten helfen. Zusätzlich werden 2000 kommunale Internetplattformen eingerichtet, die als Marktplätze für freiwilliges Engagement dienen. Außerdem werden innerhalb des Programms Qualifizierungsmaßnahmen für Freiwillige und Koordinatoren angeboten und erprobt.
Versicherungsschutz für Freiwillige wird gebündelt und ausgedehnt
Mit den Freiwilligendiensten aller Generationen hat die Bundesregierung zudem verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Freiwilligen geschaffen. Dazu gehören die Absicherung bei Unfällen oder Krankheiten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes auftreten und der Haftpflichtschutz. Freiwillige, die sich in den neuen Freiwilligendiensten engagieren, genießen unabhängig vom Einsatzfeld als Pflichtversicherte den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem sind sie über den Träger haftpflichtversichert.
Die bislang gültigen vielfältigen Versicherungsregelungen werden mit dem Start des neuen Programms am 1. Januar 2009 gebündelt und der Versicherungsschutz ausgedehnt; die bisher erforderlichen und in vielen Fällen komplizierten Einzelfallprüfungen entfallen. Zusätzlich zur Unfallversicherung garantieren die neuen Dienste den Freiwilligen auch den Schutz einer Haftpflichtversicherung. Träger und Einsatzstellen erhalten mit der gesetzlichen Verankerung eine bessere Planungssicherheit für den Einsatz von Freiwilligen.



